§ 19 Inkrafttreten / Übergangsbestimmungen 1. Diese Satzung wurde auf der ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung am 25. Januar 1992 beschlossen und wird mit der Änderung im Vereinsregister wirksam. 2. Diese Satzung löst mit Beschlussfassung und Registrierung das Statut, beschlossen von der Mitgliederversammlung am 22. Mai 1990 ab. Die Anlage 2 des Statuts wird zur Anlage 1 dieser Satzung und bleibt auch als Bestandteil der Kleingartenordnung weiterhin gültig. 2. Beim Kreisverband / Regionalverband ist eine Ausfertigung der registrierten Satzung zu hinterlegen. Registrierte Satzungsänderungen sind beglaubigt mitzu- teilen. 3. Diese Satzung wurde auf der - ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung am 23. November 1995 durch Beschluss im § 8 Abs. 4 Punkt 1, Abs. 6, Abs. 7 und § 16 Abs. 1, 2 und 3 und auf der - ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung am 22. November 1997 durch Be- schluss im § 1 Abs. 2, § 8 Abs. 3, im § 9 Abs. 3 und § 19 Abs. 5 geändert und auf der - ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung am 25. November 2000 durch Beschluss im § 3 Abs. 4, § 13 Abs. 2 geändert und der - Ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung am 20. November 2010 durch Beschluss im § 9 Abs.1 und 4 im § 11; § 7; sowie § 14 der Satzung geändert und auf der - Ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung am 28.02.2015 durch Beschluss §3 Abs.4, §6 Abs. 1b und Abs. 3, §8 Abs. 1, §9 und § 15 der Satzung geändert. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister und sind dem Kreisverband beglaubigt zu übergeben.
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