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Änderung der Zufahrtsregelung für die Kleingartenanlage „Vietingshof 1 e.V.“ Sehr geehrte Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, da in unserer, sowie in der Nachbarsparte einige Kleingärtner es nicht für notwendig halten, die bestehenden Gesetze (Bundeskleingartengesetz, Anlagenordnung, Satzung der Vereine) zu beachten, wird in der Saison 2021 die Lage an den Zufahrtswegen letztmalig geprüft und eventuell zukünftig die Umstellung auf Sommerschlösser veranlasst. Das würde bedeuten, das die Zufahrt ab 01.05.2022 - 30.09.xxxx für den allgemeinen Verkehr nicht mehr gestattet ist. Für Dringlichkeiten kann über den Vorstand ein Torschlüssel ausgeliehen werden (Kaution 50,- Euro). Das ist mindestens 2 Tage vorher anzukündigen und die Leihgabe des Schlüssel wird für max. 2 Tage gewährt. Einlass von dritten wird nicht toleriert und führt zur Wegnahme des Schlüssels. Eine nochmalige Leihgabe wird bis zum Saisonende nicht gestattet! Zur allgemeinen Information: Die Sicherheit der Kleingartenanlage kann aufgrund der bestehenden Zufahrtsregelung nicht gewährleistet werden. Die Zufahrtswege werden durch die Kleingärtner unserer Anlage und der Nachbarsparte „Vietingeck“, dort teilweise illegal benutzt. Wir als Vorstand der Kleingartenanlage „Vietingshof 1 e.V.“, sehen uns in der Pflicht die Anlage in einen möglichen sicheren Zustand zu bringen. Durch die derzeitige Zufahrtsregelung ist keinesfalls eine ordnungsgemäße Zufahrt, aufgrund z.B. illegal kopierter Schlüssel, Fremdbefahrung, Nichteinhaltung der Ruhezeiten etc., gewährleistet. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Auflage handelt, bedarf die Neuregelung der Zufahrtswege keine Beschlussfähigkeit! Mit freundlichen Grüßen - Der Vorstand – Chr. Löser Vereinsvorsitz 0172/ 2677652
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