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Wichtige Bekanntmachung zur Durchführung der Arbeitseinsätze ab 2014 Die Termine der Arbeitseinsätze werden spätestens 14 Tage vor Beginn, durch Aushänge in den Schaukästen des Vereins, bekannt gegeben. Sollte jemand nicht in der Lage seine Stunden abzuleisten, durch Krankheit oder sonstige anderweitige Verhinderungen, muss dies rechtzeitig mitgeteilt werden. Sie können dies telefonisch oder schriftlich bei den Vorstandsmitgliedern unter den angegebenen Telefonnummern tun. Wir entscheiden dann je nach Fall und geben ihnen einen Bescheid. Sollte ein Schwerbehindertenausweis vorliegen, ist dieser in Kopie bei mir abzugeben, egal wie hoch der GdB (Grad der Behinderung) ist. Durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises werden die Arbeitsstunden lt. unserer Satzung § 11 „Beiträge und Umlagen“ gekürzt oder fallen gar weg. Der Beginn der Arbeitseinsätze ist den Aushängen zu entnehmen, die maximale Wartezeit bis Arbeitsbeginn, beträgt 15 Minuten. Nach Ablauf der Zeit ist kein Arbeitsbeginn mehr möglich. Dazu müssen dann die nächsten Arbeitseinsätze genutzt werden. Feste Arbeitsstunden müssen 1 bis 2 Tage vor Ableistung der Stunden, telefonisch oder schriftlich mit dem Vorstand abgesprochen werden. Nach Arbeitsbeendigung erfolgt eine Abnahme, wobei den jeweiligen Gartenfreunden die Arbeitsstunden quittiert werden und somit als abgegolten gelten. Die Arbeitsstunden beginnen mit dem ersten Aushang der Saison und enden mit dem Letzten Aushang. Christian Löser Wilfried Schaar Karl-Liebknecht-Str. 7 19370 Parchim 19370 Parchim Tel.: 0172/2677652 Tel.: 0172/1891318 Christian Löser Wilfried Schaar Vereinsvorsitz Ökologie und Umwelt